SÜDWESTPFALZ GÄSTEFÜHRUNGEN - ANKE VOGEL
SÜDWESTPFALZ GÄSTEFÜHRUNGEN - ANKE VOGEL

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrags

Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen (Reise-)anmeldung bucht der Kunde (Auftraggeber) beim Auftragnehmer verbindlich die ausgewählte Leistung und akzeptiert ausdrücklich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Auftragnehmers kommt der Vertrag zustande.

2. Leistungen

2.1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen bzw. Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

2.2. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises.

4. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei kurzfristig eintretender starker Wetterverschlechterung) gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen.

Eine Entschädigung des Auftraggebers wird hier ausdrücklich ausgeschlossen.

Aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse können Streckenführung und einzelne Programmpunkte kurzfristig geändert werden.

5. Rücktritt durch den Kunden / Auftraggeber

5.1. Eine kostenlose Stornierung des Auftrags ist bis 21 Tage vor Leistungsbeginn möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Die Stornierung wird wirksam mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer behält sich hierbei vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

5.2. Erfolgt eine Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

20 bis 10 Tage: fallen 30% an; 9 bis 5 Tage 50%; 4 bis 1 Tag/e 80% und bei Nicht-Anreise: 100%

5.3. Ab dem 04. bis 1.Tag vor Leistungsbeginn werden 80% des vereinbarten Preises dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.4. Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Bei gebuchtem Verzehr werden ggfs. bereits angefallene Aufwendungen des Auftragnehmers berechnet.

6. Bezahlung

6.1.Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstage direkt beim Leistungsträger in bar gegen Quittung.

6.2. Anfallende Eintrittsgelder, Fahrtkosten usw. sind vom Auftraggeber selbst zu tragen, so weit im bestätigten Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

6.3. Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen mit dem Leistungsträger ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen.

6.4. Bei Führungen hat der Auftraggeber ein Anrecht auf die volle Leistung bei verspätetem Eintreffen bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin, soweit es die natürlichen Gegebenheiten bzw. Öffnungszeiten öffentlicher Gebäude, Museen usw. zulassen. Der Leistungsträger ist nach Möglichkeit über die Verspätung, so bald absehbar, zu informieren.

6.5. Kürzt infolge seiner Verspätung der Auftraggeber den zeitlichen Umfang der gebuchten Leistung, ist dennoch der in der Bestätigung vereinbarte Preis zu entrichten.

7. AusschlussAusgeschlossen ist das Recht des Auftraggebers, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzugeben. Ebenso ist der Auftraggeber nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen.

8. MitwirkungspflichtDer Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Evtl. mögliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der vereinbarten Leistung.

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der schriftlich vereinbarten Leistung.

9.2. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln.Über die Mitgliedschaft des Gästeführers bei der Südwestpfalz Gästeführer IG besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadensversicherung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org

10. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.Der Kunde / Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Tag der Auftragserteilung an.